1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetschleistungen DOLMETSCHERSERVICE (Stand 06.09.2020)
Die nachfolgenden Qualitätsstandards und Arbeitsbedingungen beruhen zum größten Teil auf den Empfehlungen des Verbands der Konferenzdolmetscher (VKD). Diese liegen im Interesse des Kunden: Sie garantieren eine optimale Dolmetschleistung und wirken sich vorteilhaft auf den Erfolg Ihrer gesamten Veranstaltung aus.
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Katharina Reulecke, Winkelriedstraße 9,13407 Berlin, nachfolgend „Dolmetscher“ genannt, und seinen Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dolmetscher dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Leistungen des Dolmetschers und Verschwiegenheitspflicht
1. Der Dolmetscher erbringt die Leistungen gemäß Ziffer 1 bis 12 des Auftrages/Vertrages.
2. Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Ziffern 1 bis 12 geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.
3. Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich der Dolmetscher mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Teilnehmerliste, Kurzbiografie der Referenten, Vorträge, Rednermanuskripte, Protokoll der letzten Sitzung, Informationen über das Unternehmen etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können. Soll ein Text während der Konferenz verlesen werden, muss der Dolmetscher vorab eine Kopie davon erhalten. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, langsam vorzulesen. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, dem Dolmetscher so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die und aus denen der Dolmetscher laut Ziffer 9 des Auftrages/Vertrages dolmetschen soll, in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.
2. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihm verbleiben oder vernichtet werden kann.
3. Werden Filme während der Veranstaltung vorgeführt, kann der Filmton nur verdolmetscht werden, wenn das Skript dem Dolmetscher 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in den Kopfhörer des Dolmetschers übertragen wird.
§ 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht des Dolmetschers
§ 4a Allgemeine Regelungen
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung des Dolmetschers nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann:
1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigt der Dolmetscher eine Dolmetschkabine. Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen). Der Dolmetscher muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren entweder zur Verbesserung der direkten Sicht oder in Ausnahmefällen als Ersatz für die direkte Sicht ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet zu gewährleisten, dass der Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.
2. Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dolmetscher von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihm die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich.
3. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher erforderlich.
4. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Reine Arbeitszeit 5 bis 7 Stunden täglich, Anwesenheitszeit 8 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Mehrarbeit wird durch entgeltliche Überstunden abgegolten; der Auftraggeber weist darauf hin, dass unbeschadet solcher Überstunden der Auftraggeber zur Gewährleistung der Güte weiteres Dolmetscherpersonal zuzustellen hat.
5. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert, sind dem Dolmetscher je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
6. Der Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet und keine zufriedenstellende Leistung ermöglicht oder die Gesundheit des Dolmetschers dadurch gefährdet wird. Sein Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.
§ 4b Ferndolmetschen
1. Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.
2. Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.
3. Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen der Dolmetscher während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen.
Der Aufraggeber gewährt dem Dolmetscher vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von dem Dolmetscher getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen.
4. Der Auftraggeber stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.
5. Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetscherteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.
6. Dem Aufraggeber ist bekannt, dass der Dolmetscher keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Der Dolmetscher haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners des Dolmetschers zurückzuführen.
7. Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner des Dolmetschers zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch des Dolmetschers bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
8. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Mehrarbeit wird durch entgeltliche Überstunden abgegolten; der Auftraggeber weist darauf hin, dass unbeschadet solcher Überstunden der Auftraggeber zur Gewährleistung der Güte weiteres Dolmetscherpersonal zuzustellen hat.
9. Der Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend.
Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen § 7 dieser AGB entsprechend.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
2. Erbringt der Dolmetscher seine Leistungen, obwohl er bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Die Haftung des Dolmetschers richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dolmetscher ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dolmetscher im selben Umfang.
5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 6 Vertragsänderungen
Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist er bereit, nach besten Kräften und soweit ihm das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien versäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung des Dolmetschers gestattet.
3. Jede weitere Verwendung (z. B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt der Dolmetscher dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Das Honorar schließt die gründliche und zeitaufwändige Vorbereitung im Vorfeld der Veranstaltung sowie die Arbeitszeit vor Ort ein.
3. Honorare sowie Tage- und Übernachtungsgelder werden im gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des Dolmetschers noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.
4. Der Dolmetscher stellt die folgenden Leistungen ggf. gesondert in Rechnung:
i. etwaige vereinbarte Mehrarbeit über die Gesamtarbeitszeit gemäß § 4 Abs. 4 hinaus
ii. Konsekutiv- bzw. Begleitdolmetschen außerhalb des eigentlichen Konferenzprogramms (z. B. Besichtigungen, gemeinsames Abendessen)
iii. Leistungen unter erschwerten Bedingungen (z. B. fehlende Sicht auf den Redner)
iv. Schriftliche Übersetzungsleistungen im Rahmen der Konferenz v. Aufzeichnungen mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers; dabei gilt, dass eine Aufzeichnung nur vorbehaltlich vorheriger Zustimmung des Dolmetschers sowie einer vorherigen Einigung über die Vergütungsgebühren zulässig ist.
5. Bei einem Auftragsvolumen über 6.000,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 8 Abs. 1 dieser AGB.
6. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Auftrag zu stornieren.
7. Im Falle einer Stornierung hat der Auftraggeber 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. der geltenden MwSt. zu entrichten. Ferner sind dem Dolmetscher entstandene Reise- und Aufenthaltskosten zu erstatten.
§ 9 Datenschutzbestimmungen
1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch den Dolmetscher. Verantwortlicher: Katharina Reulecke, Winkelriedstraße 9, 13407 Berlin, Deutschland, E-Mail: info@dolmetscherservice.org, Tel.: +49 (0)30 23 53 34 07, mobil: +49 (0)152 53 55 80 15.
2. Der Auftraggeber des Dolmetschers kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt der Dolmetscher eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Der Dolmetscher erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Der Dolmetscher erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:
Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
3. Die für die Auftragsabwicklung vom Dolmetscher erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse des Dolmetschers an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer des Dolmetschers oder an das zur Lieferung der Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
5. Der Auftraggeber hat das Recht,
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Dolmetscher zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass der Dolmetscher die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die vom Dolmetscher verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht beim Dolmetscher erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner beim Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner beim Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, der Dolmetscher die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er dem Dolmetscher bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz des Dolmetschers wenden.
6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@dolmetscherservice.org.
8. Der Dolmetscher hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Der Dolmetscher passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge DOLMETSCHERSERVICE (Stand 06.10.2019)
Die nachfolgenden Qualitätsstandards und Arbeitsbedingungen beruhen zum größten Teil auf den Empfehlungen des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).
Diese liegen im Interesse des Kunden: Sie garantieren eine optimale Übersetzungsleistung.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie müssen bei späteren Aufträgen nicht noch einmal ausdrücklich erwähnt werden.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Das zu übersetzende Original ist dem Übersetzer vollständig, inklusive aller erläuternden Zusätze wie Tabellen, Grafiken usw. zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer nötigenfalls durch Bereitstellung einschlägiger Materialien und Informationen zu unterstützen (z.B. Fachliteratur, Terminologielisten, Glossare, Abkürzungen, Bilder, Paralleltexte und Hintergrundtexte [DIN 2345 Ziffer 3.2], Betriebsbesichtigungen). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(2) Besondere Dringlichkeit des Auftrags ist spätestens mit dem Auftragsantrag unter Angabe des gewünschten Liefertermins in Textform mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber hat einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht.
(4) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dem Übersetzer die Textfunktion des Zieltextes zu erläutern und die Zielgruppe zu nennen. Er muss den Verwendungszweck der Übersetzung nennen und darf die Übersetzung nur zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Besondere Ausführungsmodalitäten (Übersetzung auf Datenträgern, Formatierungen, mehrere Ausfertigungen, Druckreife, besondere äußere Form der Übersetzung) sind besonders zu vereinbaren.
(5) Besondere inhaltliche Merkmale müssen ausdrücklich vereinbart werden; insbesondere:
(a) die Verwendung einer bestimmten Terminologie oder einer organisationsspezifischen Sprache; der Auftraggeber hat hierfür entsprechende Unterlagen (z.B. auch firmeninterne Redaktionsrichtlinien oder Übersetzungsleitfäden) zur Verfügung zu stellen;
(b) die Erarbeitung einer bestimmten Terminologie für den Auftraggeber durch den Übersetzer bedarf der Vereinbarung;
(c) die Verwendung einer bestimmten Sprachvariante (z.B. amerikanisches Englisch);
(d) die Verwendung einer kontrollierten Sprache [DIN 2345 Ziffer 3.2.8: Sprache mit eingeschränktem Wortschatz und eingeschränkten Formulierungsregeln]; hierfür muss der Auftraggeber Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen die Regeln der kontrollierten Sprache für die Zielsprache eindeutig hervorgehen
(6) Verzögerungen der Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung sind vom Übersetzer nicht zu vertreten.
(7) Werden nach Auftragserteilung im Vertrag nicht vorgesehene Vorgaben (z.B. Referenztexte) erteilt, hat der Übersetzer Anspruch auf besondere Vergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten, wenn dieser Anspruch vor Beginn der zusätzlichen Leistungen vom Übersetzer angekündigt wurde.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenenen Arbeiten geltend gemacht werden. Stilistische Verbesserungen und Anpassungen an brancheninterne oder - soweit bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich vereinbart - hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel.
5. Haftung, Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer haftet für andere als vertragswesentliche Leistungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher Leistungen wird die Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; die Haftung für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird für diesen Fall ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für Vermögensschäden ist auf 5.000,00 EUR pro Schadensfall begrenzt; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann und muss ggf. ein höheres Schadensrisiko vor Auftragserteilung anzeigen, damit der Übersetzer eine höhere Versicherung abschließen und ggf. die erhöhten Versicherungskosten in den Preis einberechnen kann.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer behält sich vor, besonderen Aufwand und besondere Leistungen (z.B. Informationsbeschaffung, besondere Ausführungsmodalitäten) zu einem üblichen und angemessenen Stundensatz zu berechnen, mindestens jedoch zu den aktuell geltenden Sätzen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).
(4) Bei Eilaufträgen, die Wochenend- oder Nachtarbeit verlangen, wird entsprechend nach Vereinbarung ein Eilzuschlag erhoben.
(5) Wurde der Auftrag von Seiten des Auftraggebers, etwa durch nachträgliche Vorgaben, nachträglich geändert, hat der Übersetzer Anspruch auf besondere Vergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten, wenn dieser Anspruch vor Beginn der zusätzlichen Leistungen vom Übersetzer angekündigt wurde.
(6) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. In begründeten Fällen kann der Übersetzer die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(7) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(8) Honorarrechnungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Der Honorarsatz sowie ggf. der angegebene Zeitaufwand gelten als anerkannt, wenn nicht spätestens drei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich unter Angabe von Gründen widersprochen wird.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Übersetzer ist bei Zahlungsverzug, auch hinsichtlich Vorschuss- oder Abschlagsrechnungen, zur Zurückbehaltung der Leistung berechtigt.
(2) Der Übersetzer behält sich das Urheberrecht an Übersetzungs- wie an Dolmetschleistungen vor. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen übertragen. Für Übersetzungen von Texten, die nicht aus dem Bereich des Auftraggebers stammen, insbesondere veröffentlichte oder verbandsöffentliche Texte, wie z.B. Gesetze, Verordnungen, Regelwerke, Zeitungsartikel, wird nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers übertragen, wenn nicht im Auftrag etwas anderes vereinbart wird.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformerfordernis selbst.